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 Lichter Dachlattenabstand:
Sicherheit für Dachdecker
toleriert nur 40 cm
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 Auslegung der DIN 4426 und der BG-Regel 203 darf nicht zum unzulässigen Risiko für Dachdecker werden.
     
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 Das Angebot sehr großer Formate bei Betondachsteinen und Tondachziegeln hat teilweise zu falschen Interpretationen geführt, welcher maximale lichte Abstand zwischen Dachlatten erlaubt ist, ohne eine unzulässige Durchsturzgefahr für Dachdecker zu verursachen.

Verfechter kleinformatiger Dacheindeckungen verweisen auf den Normtext, der exakt das Maß 0,4 Meter nennt, was mit der BG-Regel 203 identisch ist.
Dem entgegen reklamierten Anbieter großformatiger Dachbaustoffe z. T. eine Tolerierung bis 45 cm unter Berufung auf eine sogenannte "Rundungsdifferenz".

Die korrekte Auslegung
der Norm endet bei 40 cm


Recht hatten beide Seiten - aber nicht ganz: Nach mehreren Gesprächen mit zuständigen Mitarbeitern bei Dienststellen der Bau-Berufsgenossenschaften kam man zu dem Schluss, dass die Arbeitsschützer dass Maß von 0,4 Meter am besten mit 400 mm gleichsetzen würden - gerade mit Blick auf Dächer mit geringer Neigung.

Juristisch ist die sogenannte "Rundungsregel" zulässig - aber nur mit Blick auf den gewählten Maßstab der Norm. Der mathematische Grenzwert lag damit im vorliegenden Fall bei 0,444444444... Meter.

In der aktualisierten DIN 4426 stehen jetzt 0,40 m. Damit ist der Grenzwert 4 cm weniger, nämlich 40,444 ... cm.

Mathematisch sind die Zahlen bis 4 irrelevant, da sie abgerundet werden und wegfallen. Ab einer 5 gilt umgekehrt die zwingende Aufrundung. Und genau deshalb war der Wert 45 cm schon zuvor eindeutig nicht mehr durch die Norm gedeckt - denn 45 cm würden mit Blick auf das in Meter ausgedrückte Maß exakt 0,5 Meter ergeben. Jetzt wären bereits 40,5 cm auf 41 cm aufzurunden, was nach der Norm unzulässig ist.

Bedeutung für die Praxis

Ein Durchsturzunfall wird nach normalem Ermessen nicht durch einzelne Millimeter Lattabstand ermöglicht oder verhindert. Vorsicht und Vernunft der Dachdecker sind hier viel wichtiger. Dennoch bleibt juristisch die Haftungsfrage im Fall eines Unfalles.

Die korrekte Einteilung der Decklänge

Da Dächer kaum perfekt auf den Millimeter eingeteilt werden, rechnen wir realistisch in Zentimetern:

  40 cm regulärer maximaler Dachlattenabstand
+ 6 cm Breite der Traglattung

= 46 cm maximale Decklänge.

Selbst unter den großen Betondachsteinen und Tondachziegeln bleiben die meisten Modelle noch deutlich unter diesem Maximalwert.

Bei Dachbaustoffen, die größere Decklängen ermöglichen, sollte man dagegen gut überlegen, ob Einsparungen beim Dachlattenbedarf und Deckmaterial letztlich so relevant sind, dass die notwendige zusätzliche Durchsturzabsicherung nicht am Ende die gesamte Dacheindeckung verteuert.

Einzelne Unterdeckbahnen sind so reißfest, dass sie die berufsgenossenschaftlich geforderte Durchsturzsicherheit gewährleisten. Bei Einsatz dieser Qualitätsprodukte kann folglich ein größerer Lattabstand gewählt werden.   alb
     
   
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