Wir benutzen nur Cookies, die für die Funktionalität der Webseiten erforderlich sind.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsführung, den Umweltbeauftragten, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die für den Umgang mit Gefahrstoffen, brennbaren Flüssigkeiten und Chemikalien bedeutsam sein können.
Die Bestellung der betrieblichen Beauftragten wird entweder vom Gesetzgeber vorgeschrieben, wie etwa die Sicherheitsfachkraft, oder freiwillig vom Unternehmen vorgenommen, wie der Gefahrstoffbeauftragte.
Die Höhe der Entlastung des Gefahrstoffbeauftragten, seine Weisungsbefugnis und seine Verantwortlichkeit sind rechtlich zur Zeit noch ungeklärt. Die Verantwortung für die Mitarbeiter im Sinne der aktuell gültigen Gefahrstoffverordnung trägt der Arbeitgeber. Er kann zuverlässige und fachkundige Personen beauftragen, diese Aufgaben wahrzunehmen.
Diese Sachkunde wird beim Umweltinstitut Offenbach durch einen dreitägigen Sachkundelehrgang vermittelt.
Online-Live-Seminare: Seit der Pandemie wird das Seminar teilweise online realisiert. Alle Teilnehmer(innen) erhalten die Arbeitsmaterialien per Download und können sich per Chatfunktion aktiv beteiligen.