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 Trinkwasserverordnung:
Bleiteile müssen bis 2026
komplett entfernt werden
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 Viele Gebäude betroffen,
die vor 1973 gebaut wurden
   
    
   
   
 Erhöhte Mengen von Blei im Trinkwasser gefährden die Gesundheit. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber bereits mehrfach die Trinkwasserverordnung verschärft.

Seit Januar 2003 durfte die Bleikonzentration den Grenzwert von 0,04 Milligramm pro Liter Wasser nicht überschreiten. Zum 1. Dezember 2003 erfolgte eine weitere Verschärfung auf den Grenzwert von 0,025 mg pro Liter.

Mit Blick auf den Gesundheitsschutz ist längst aber der Grenzwert von 0,01 mg pro Liter gültig, der seit 1. Dezember 2013 einzuhalten ist.

Inzwischen ist das Aus von Blei festgeschrieben:

Bis zum 12. Januar 2026 müssen nun alle Bleiteile in betriebenen Trinkwasserinstallationen entfernt werden. Die aktualisierte Verordnung nennt in § 17 nur wenige Ausnahmen, die zudem einer Zustimmung durch das Gesundheitsamt unterliegen.


Laut Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) können Leitungen in Gebäuden betroffen sein, die vor 1973 erbaut wurden.

Franz-Josef Heinrichs, stellvertretener Geschäftsführer Technik beim ZVSHK, weist darauf hin, dass nicht in allen Häusern, die älter als 30 Jahre sind, Bleileitungen zu finden sind. Seit 1900 wurden häufig verzinkte Stahlrohre eingesetzt und seit 1955 auch Kupferleitungen.

Nach 1955 installierte man immer weniger Bleirohre. Um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen, sollten Hauseigentümer und Mieter in älteren Gebäuden prüfen, ob Bleileitungen im Haus vorhanden sind.

Um hier sicher zu gehen, kann ein Innungsfachbetrieb des Sanitär- und Heizungshandwerks zu Rate gezogen werden. Stellt dieser fest, dass Bleirohre installiert sind, ist es ratsam diese zu ersetzen, oder eine Wasserprobe von einem Labor oder einer Prüfstelle untersuchen zu lassen um die Belastung zu messen.
     
   
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