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 Soli bleibt - aber bitte Schluss
mit der fiskalischen Ostalgie
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 Die teure, aber notwendige Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung war ein guter Grund für die Anfang der 90er Jahre eingeführte "solidarische" Steuererhöhung, den Solidaritätszuschlag, kurz "Soli".

Seither sind Jahrzehnte vergangen. Die Mehrzahl der Steuerzahler von damals ist inzwischen im Rentenalter. Die junge Generation kennt die DDR-Diktatur nur noch aus den Geschichtsbüchern. Die frühere Wirtschaft der inzwischen nur noch namentlich "neuen" Bundesländer ist seither entweder abgewickelt, komplett modernisiert oder gänzlich neu entstanden. Die notwendige Infrastruktur war marode oder fehlte. Heute ist sie vielerorts besser als im Westen. Die Kernaufgabe "Aufbau Ost" ist erfüllt und bezahlt.

Verbleibende Defizite sind künftig nicht anders zu behandeln als im Westen - sie sind ein allgemeines Thema für normale Regional- und Strukturförderung.

Rechnerisch ist der Soli nichts anderes, als ein Zuschlag zur einkommensabhängigen Basissteuer, egal ob es beim Betroffenen die Lohnsteuer, Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer ist. Zudem sind die dem Bund zugehenden Einnahmen an keine konkrete Verwendung gebunden, die der namensgebenden Solidarität eine Identifikation bieten würde.

Einen politischen Sinn hat der Soli nicht mehr - er ist ein inzwischen lächerliches Relikt fiskalischer Ostalgie.

Falls es dem Fiskus nur um die Mehreinnahmen geht (Was natürlich nur ein übles Gerücht sein kann!), könnte der Gesetzgeber einfach die vergleichbare Höhe in die Lohnsteuertabellen etc. integrieren.

Über die Höhe der einkommensabhängigen Hauptsteuern wird ohnehin regelmäßig entschieden, durch Anpassung des Grundfreibetrages, der Kinderfreibeträge und die Modifikation der Steuerprogression.

Selbst wenn der Fiskus den Soli 1:1 in die bezuschlagte Hauptsteuer einrechnet und die Steuerlast damit um keinen Euro sinkt, wäre die Abschaffung dennoch sinnvoll: Schließlich schrumpft das abzubildende und bürokratisch zu bearbeitende Zahlenwerk auf die Hälfte und von der Lohnabrechnung bis zum Steuerbescheid wird alles einfacher und übersichtlicher.

Für Bruttoeinkommen bis ca. 6.000 €/Monat in der Lohnsteuerklasse I und über 11.000 €/Monat in der Lohnsteuerklasse III ist seit 2021 kein Solidaritätszuschlag mehr zu zahlen. Diese Reduzierung des Soli auf die höheren Einkommen ist zwar ein großer Schritt in die richtige Richtung, aber keine konsequente Lösung.

Am 30.1.23 hat der Bundesfinanzhof den derzeitigen Rest-Soli für höhere Einkommen als rechtmäßig bestätigt, weil der Fiskus berechtigt ist auch späte Folgekosten der Wiedervereinigung als Begründung anzuführen - und auch aus sozialen Gründen berechtigt ist nur hohe Einkommen hierfür zur Kasse zu bitten. Soweit bin ich mit dem Urteil einverstanden, bleibe aber dabei, das es einfacher und klarer wäre, das allein durch Integration in die Einkommensteuer einzunehmen.

Rolf Albrecht
     
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