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 Mobile Luftreiniger:
Nur im Ausnahmefall sinnvoll
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 Mobile Luftreinigungsgeräte versprechen, die Anzahl virushaltiger Partikel in Innenräumen zu senken. Ob diese Minderungen ausreichen, eine Infektionsgefahr hinreichend abzuwenden, ist oftmals nicht gesichert. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme, wenn noch keine richtige Lüftung nachgerüstet werden konnte.

Vor dem Hintergrund einer möglichen Übertragung des SARS-CoV-2-Virus oder anderer Grippe-Viren über Aerosole, z. B. in Klassenräumen, werden mobile Luftreinigungsgeräte (d. h. frei im Raum aufstellbare Geräte) immer noch diskutiert, als Ergänzung für das Lüften mit Außenluft (über Fenster oder raumlufttechnische Anlagen), um virushaltige Aerosolpartikel aus der Luft zu entfernen.

Das Umweltbundesamt steht einem generellen Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte jedoch kritisch gegenüber und hält ihn lediglich in Ausnahmefällen als zusätzliche Maßnahme für gerechtfertigt.

Denn die Wirksamkeit der mobilen Luftreinigungsgeräte in Hinblick auf die Reduzierung von SARS-CoV-2-Viren ist in vielen Fällen weiterhin nicht nachgewiesen. Zudem beseitigen mobile Luftreiniger nicht die in Unterrichtsräumen übliche Anreicherung von CO2, Luftfeuchte und diversen chemischen, teils geruchsaktiven Substanzen. Das gilt natürlich für alle stark frequentierten Räume, z. B. im Kino, in Wartezimmern, bei Konferenzen oder in der Gastronomie.

Priorisierung der Lüftungsmaßnahmen

Das Umweltbundesamt empfiehlt, Lüftungsmaßnahmen in folgender Rangfolge zu betrachten.

1. In Räumen mit raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen soll bei erhöhter Infektionsgefahr die Frischluftzufuhr erhöht werden, und die Betriebszeiten der Anlagen verlängert werden. Arbeitet die Anlage mit Umluft ist der Einbau zusätzlicher Partikelfilter (Hochleistungsschwebstofffilter H 13 oder H 14) zu erwägen.

2. Ohne RLT-Anlagen (geschätzt z. B. 90 % der Schulen) soll intervallartig über weit geöffnete Fenster gelüftet werden, wie in der gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz (KMK) verfassten UBA-Handreichung zum Lüften in Schulen vom 15.10.2020 beschrieben. Diese Maßnahmen sind rasch und einfach umsetzbar und bieten einen wirksamen Schutz, weil die Außenluft nahezu virenfrei ist. Die im Winter unvermeidliche Abkühlung der Raumluft durch Stoßlüften hält nur für wenige Minuten an und ist aus medizinischer Sicht unbedenklich. CO2-Sensoren können als Orientierung dienen, ob und wie rasch die Frischluftzufuhr von außen gelingt.

3. Sofern sich Fenster in Klassenräumen nicht genügend öffnen lassen, sollte geprüft werden, ob durch den Einbau einfacher ventilatorgestützter Zu- und Abluftsysteme (z. B. in Fensteröffnungen) eine ausreichende Außenluftzufuhr erreicht werden kann.

Sind die Maßnahmen unter 1 bis 3 nicht anwendbar, ist ein Raum aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet. Sollen solche Räume dennoch zum Unterricht genutzt werden, kann der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte erwogen werden (Ausnahmefall).

Welche mobilen Luftreiniger werden angeboten?

A) Durchsatzgeräte mit Hochleistungs-
    schwebstofffiltern (HEPA-Filterklassen H13 / H14)
B) Durchsatzgeräte mit Aktivkohlefiltern oder
    elektrostatischen Filtern
C) Geräte mit Inaktivierung von Viren durch
    UV-C-Technik
D) Luftbehandlung mittels Ozon, Plasma oder
    Ionisation
E) Kombination mehrerer Verfahren

Die Nutzung von Schwebstofffiltern (A) zur Entfernung von allgemeinen Staubpartikeln ist erprobt. Zuletzt haben Studien gezeigt, dass Geräte mit diesen Filtern H13 und H14 auch Partikel in der Größe, in denen Viren in der Raumluft vorkommen, teilweise entfernen kann. Allerdings ist zu beachten, dass Filtergeräte nach dem Umluftprinzip arbeiten und zu jedem Zeitpunkt nur einen Bruchteil der Raumluft reinigen.

Im Realraummaßstab hat sich gezeigt, dass Geräte mit Schwebstofffiltern sehr großzügig dimensioniert sein müssen und eine Umsatzrate des fünf- oder mehrfachen Raumvolumens pro Stunde benötigen, um die Partikelkonzentrationen im Raum wirksam zu reduzieren.

Geräte mit Schwebstofffiltern haben den Nachteil, dass sie das in Klassenräumen anfallende CO2, die Luftfeuchte und geruchsaktive Substanzen sowie andere chemische Schadstoffe nicht aus der Raumluft entfernen.

Selbst einfache Filtergeräte erfordern eine fachgerechte Aufstellung und kontinuierliche Wartung. Ein sicherer Austausch und die Entsorgung möglicherweise mit Viren kontaminierter Filter muss gewährleistet sein. Inzwischen laufen Untersuchungen zur Bestimmung der Wirksamkeit dieser Geräte mit infektiösen Partikeln.

Geräte mit Aktivkohlefiltern (B) entfernen keine Partikel (nur Gase), und eignen sich daher nicht für eine Reduzierung von Viren.

Für Geräte mit elektrostatischen Filtern (B) fehlen weiterhin Funktionsnachweise für virushaltige Partikel in Realräumen.

Das Gleiche gilt für Geräte mit UV-C Technik (C). Auch hier fehlen verlässliche Daten über die Einsatzbedingungen und Wirksamkeit in Kopplung mit mobilen Geräten. Für mobile Geräte, wie sie an Schulen zum Einsatz kommen sollen, sind bislang keine Funktionsnachweise für Realräume in Verbindung mit Viren vorhanden. Ebenso ist ein Nachweis notwendig, dass die Geräte für einen sicheren Einsatz in belebten Klassenzimmern geeignet sind (Schutz vor schädigendem UV-Licht).

Geräte, die eine Virenreduktion über Luftbehandlung mit Ozon und anderen reaktiven Stoffen vorsehen (D), werden für den Einsatz in Schulen aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt, da die Wirkstoffe selbst reizend sind und/oder durch Reaktion mit anderen Stoffen in der Raumluft neue Schadstoffe entstehen können. Hier besteht die Möglichkeit, dass zusätzliche Gefährdungen entstehen.

Bei allen Geräten sind die möglichen Geräuschentwicklungen beim Einsatz zu berücksichtigen.

Fazit:
Eine verlässliche Reduzierung der SARS-CoV-2-Viren ausschließlich durch mobile Luftreinigungsgeräte ist basierend auf dem derzeitigen Kenntnisstand nicht nachgewiesen. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme.

Langfristige und nachhaltige Ziele

Aus gesundheitlichen und Nachhaltigkeits-Gründen sollten perspektivisch alle dicht belegten Veranstaltungsräume in Schulen und Bildungseinrichtungen mit raumlufttechnischen (RLT)-Anlagen ausgerüstet bzw. nachgerüstet werden. Stand der Technik sind Anlagen mit Wärmerückgewinnung, welche die Außenluftenergiesparend mittels der Abluft anwärmen. Als „Komfortlüftung“ werden Systeme bezeichnet, die eine kontrollierte Erwärmung oder auch Abkühlung (Sommer) erlauben.

Das UBA und der VDI haben Kriterien für mobile Luftreiniger erarbeitet, nachzulesen unter:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/anforderungen-an-mobile-luftreiniger-an-schulen
   
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So geht lüften - einfach, schnell und effizient.
(Bild: Umweltbundesamt)
   
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