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 Geplantes PFAS-Verbot:
EU veröffentlicht Details
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 Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat im Februar 2023 den Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht.

Das vorgeschlagene Verbot wurde im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung Reach von Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden ausgearbeitet. Aus Deutschland waren die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) an der Ausarbeitung beteiligt. Ziel des Verbots ist es, die Freisetzung von PFAS in die Umwelt drastisch zu verringern.

Nach der Veröffentlichung erfolgt nun eine wissenschaftliche Bewertung durch ECHAs Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC).

Am 22. März startete eine sechsmonatige öffentliche Konsultation: Während dieses Konsultationszeitraums können interessierte Parteien zusätzliche Informationen einreichen, um beispielsweise die Aufnahme weiterer Ausnahmeregelungen in dem Beschränkungsvorschlag zu begründen. Die wissenschaftlichen Ausschüsse
der ECHA werden diese Informationen bei der Erstellung ihrer Stellungnahme berücksichtigen und bewerten.

Voraussichtlich 2025 kann mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über diesen Vorschlag
gerechnet werden. Wird der PFAS- Beschränkungsvorschlag angenommen, wäre dies eines der umfangreichsten Verbote chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der Reach-Verordnung 2007.

Auswirkungen

Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen werden in Zehntausenden von Produkten verwendet, darunter
Mobiltelefone, Windturbinen, Kosmetika, Solarpaneele, medizinische Geräte und Regenmäntel. Einmal
freigesetzt verbleiben sie jedoch aufgrund ihrer außerordentlichen chemischen Stabilität über
Jahrzehnte in der Umwelt und können schädliche Wirkungen auf Mensch und Umwelt haben.

Durch das vorgeschlagene Verbot von PFAS würde eine Freisetzung in die Umwelt stark reduziert und Produkte und Prozesse für den Menschen sicherer werden.
In vielen Fällen sind bereits Alternativen für PFAS verfügbar. Sollte der Vorschlag in der vorgelegten Version von der Europäischen Kommission umgesetzt werden, bedeutet dies für die Unternehmen, dass auch Alternativen für die Anwendungsbereiche gefunden werden müssen, in denen diese bislang noch fehlen oder diese noch nicht attraktiv genug sind.

Übergangsfristen

Laut der vorgeschlagenen Beschränkung gibt es für Unternehmen je nach Anwendung Übergangsfristen
von eineinhalb bis dreizehneinhalb Jahren, um Alternativen zu finden. Für einige wenige Bereiche sind unbegrenzte Ausnahmen vorgesehen. Dies betrifft zum Beispiel Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Human- sowie Tierarzneimitteln. Für diese PFAS muss im Rahmen der sektorspezifischen Regelungen geprüft werden, wie ihr Eintrag in die Umwelt minimiert werden kann.

Das Beschränkungsdossier zum Herunterladen gibt es unter https://echa.europa.eu/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/72301/term
Forschung für Arbeit und Gesundheit
   
    
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