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Diisocyanate: Schulungspflicht gilt ab 24. August 2023
Der TÜV Rheinland bietet Schulungen zum Umgang mit diisocyanathaltigen Produkten an, die im Herstellungsprozess von Polyurethan-Produkten (PU) und als Inhaltsstoff vieler Bauprodukte verwendet werden.
Hintergrund ist die Verwendungsbeschränkung von Diisocyanaten durch die Reach-Verordnung, die eine entsprechende Schulungsverpflichtung für Verwender derartiger Produkte vorsieht. Diese muss bis zum 24. August 2023 umgesetzt sein.
Bis dahin müssen rund 750.000 Erwerbstätige in Deutschland eine entsprechende Schulung absolviert haben.
Diisocyanate kommen beispielsweise in Montageschäumen, Dichtstoffen oder Farben und Lacken vor. Die neue Regelung betrifft damit besonders Industrie und Handwerk.
Verpflichtende Schulungen für Gesundheitsschutz
Diisocyanate sind in hohem Maße gesundheitsgefährdend. Sie können beispielsweise allergische Reaktionen der Haut oder der Atemwege verursachen, wie schwere Ekzeme und Isocyanat-Asthma. Neben zum Teil schweren gesundheitlichen Folgen und den damit verbundenen Einschränkungen der Lebensqualität kann es zur dauerhaften Berufsunfähigkeit kommen. Der Gesetzgeber hat deshalb nachgesteuert:
Nach dem 24. August 2023 erfordert der Umgang mit diisocyanathaltigen Stoffen und Gemischen ab einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent gemäß der EU-weit geltenden Verordnung (EU) 2020/1149 eine verpflichtende Schulung. Arbeitgebende müssen dann nachweisen, dass alle Mitarbeitende, die diese Stoffe verwenden, einen zugelassenen Lehrgang erfolgreich absolviert haben.
„Als Arbeitsschützer begrüßen wir die neue gesetzliche Regelung zu Diisocyanaten. Denn diese erhöht den Gesundheitsschutz der Erwerbstätigen und verringert das Risiko für eine mögliche Berufsunfähigkeit“, erklärt Dr. Ludwig Brands von TÜV Rheinland.
Umfassendes Servicepaket
„Wir sehen, dass auf dem Markt eine große Unsicherheit herrscht – insbesondere bei kleineren und mittelständigen Unternehmen“, stellt Brands fest. „Mit unserem Beratungs- und Schulungsprogramm möchten wir Kundinnen und Kunden helfen, die betroffenen Produkte und Tätigkeiten im Betrieb zu identifizieren, die erforderlichen Schulungen festzulegen und weitere erforderliche Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört auch eine Überprüfung der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung und gegebenenfalls deren Aktualisierung. Erfahrungsgemäß sind ca. 50 % aller Gefährdungsbeurteilungen mangelhaft – und damit nicht rechtssicher. Die Kolleginnen und Kollegen sind praxiserfahren, beraten individuell, gehen auf Fragen und Unsicherheiten ein“, erklärt Brands.
Gemäß der zitierten Verordnung dürfen die Schulungen ausschließlich von „einem Experten auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz durchgeführt werden, der seine Kenntnisse im Rahmen einer entsprechenden Ausbildung erlangt hat“. Diese sehr generisch formulierte Anforderung wurde kürzlich von den maßgeblichen Verbänden Isopa (European trade association for producers of diisocyanates and polyols) und Alipa (European Aliphatic Isocyanates Producers Association) durch die neu eingeführte Qualifikation eines zertifizierten "Sicherheitsexperten für Diisocyanate" konkretisiert. Damit steht erstmals ein EU-weiter Benchmark für diese Anforderung zur Verfügung.
Schulungen durch einen Sicherheitsexperten für Diisocyanate sind damit die rechtssicherste Alternative zur Umsetzung der Schulungsverpflichtung. TÜV Rheinland bietet sowohl die Ausbildung zur Sicherheitsexpertin oder zum Sicherheitsexperten als auch die Durchführung der Schulungen durch Sicherheitsexpertinnen und -experten von TÜV Rheinland mit dieser Qualifikation an.
Parallel dazu besteht die Möglichkeit, die Schulungsverpflichtung durch das Online-Angebot der Unterweisungslösung des TÜV Rheinland (für den gesamten Betrieb) beziehungsweise myCompetence (für Einzelpersonen) rechtssicher abzudecken.
„Wir sind somit in der Lage das gesamte Spektrum an Unterstützungsleistungen von der Beratung, über die Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Durchführung von Schulungen in unterschiedlichen Formaten abzudecken“, ergänzt Brands.