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 Neue Richtlinie:
Abbruch von baulichen
und technischen Anlagen
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 Der Abbruch baulicher und technischer Anlagen ist weit mehr als deren reine Beseitigung. In den Landesbauordnungen werden unter dem Begriff „Beseitigung“ alle Arbeiten subsumiert, die sich mit dem Abbruch befassen.

Der Entwurf der Richtlinie VDI 6210 Blatt 1 ist eine richtungsweisende Arbeitsunterlage für Bauverantwortliche, Planende und Ausführende und gilt sowohl für den kompletten Abbruch baulicher und technischer Anlagen als auch für Abbrucharbeiten im Bestand, beispielsweise bei Umbau, Erneuerung oder Modernisierung.


Die Richtlinie geht ausführlich auf das Vorgehen bei Umsetzung der Abbruchmaßnahme ein und berücksichtigt dabei auch Aspekte wie Personalplanung, Umweltschutz, Brandschutz, Schadstoffe und Altlasten sowie Genehmigungen.

Die VDI 6210 Blatt 1 E liefert eine chronologische Folge der zu erbringenden Planungs- und Ausführungsleistungen. Dazu werden die einzelnen Leistungsstufen einer Abbruchaufgabe für Bauherren und Planer sowie die Aufgaben der Abbruchunternehmer dargestellt.

Der im Oktober 2024 erschienene Entwurf der VDI 6210 Blatt 1 „Abbruch von baulichen und technischen Anlagen“ beinhaltet die gegenüber dem Entwurf von Januar 2023 durch das entsprechende Einspruchsverfahren eingeflossenen Änderungen.
Die Richtlinie kann für 91,10 € bestellt werden.
     
   
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