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Nach jahrelangen Vorbereitungen und millionenfachen Neubewertungen aller Grundstücke in ganz Deutschland soll mit den Neubescheiden Anfang 2025 eine gerechtere Ära der Grundsteuer starten.
Unstrittig war, dass die Berechnung nach ewigen Jahrzehnten alten Einheitswerten nicht mehr die Wertrealität der Gegenwart abbildet und damit zu nicht akzeptablen Nachteilen und ungerechtfertigten Vorteilen der Eigentümer führte.
Zum steuerwirksamen Inkrafttreten dieser Reform per Jahresanfang 2025 haben wir aber keine klaren Verhältnisse sondern einen Scherbenhaufen ungezählter absurder Fehlbewertungen. Teils dazu überforderte oder realitätsresistente Finanzämter und den Zwang, Einsprüche selbst dann auf eigene Kosten mit einem teuren Gegengutachten anzufechten, wenn der Einzelfall völlig eindeutig gar nicht der realen Nutzung oder Nutzbarkeit eines Grundstücks entspricht.
Da wir leider über ungezählt viele Einzelfälle reden, können die Kommunen gar nicht kalkulieren, welche (Fehl)Bewertungen gekippt oder steuerwirksam werden. Wie soll da ein Gemeinderat/Stadtrat einen gewünscht "aufkommensneutralen" Hebesatz festlegen? Beim letzten Blick in eine hiesige Lokalzeitung habe ich mal wieder ein Beispiel gesehen, wo der beschlossene Hebesatz ca. 10 % über dem aufkommensneutralen Niveau liegt.
Wenn dann ab Januar die vielen überbewerteten Bemessungswerte obendrein auf steigende Hebesätze treffen, wird es besonders bitter. Betroffen sind dann nicht nur Eigentümer für ihre selbstgenutzten Immobilien sondern auch Mieter, auf die die gesamten Mehrkosten via Nebenkostenabrechnung abgewälzt werden.