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Welche Personen stehen bei privaten Bauvorhaben unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?
Ob beim Hausbau, beim Dachausbau oder beim Verlegen von Pflastersteinen: Wer Familie, Freundinnen und Freunde, Bekannte oder Nachbarinnen und Nachbarn um Hilfe auf der Baustelle bittet, sollte den Unfallversicherungsschutz im Blick haben.
Viele Helferinnen und Helfer stehen bei privaten Bauvorhaben unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) erklärt, worauf private Bauherrn achten müssen.
Entscheidend ist, ob die Unterstützung über eine reine Gefälligkeit hinausgeht. Wer nur kurz beim Tragen oder Aufräumen hilft, ist in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Arbeiten Helferinnen oder Helfer dagegen über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig auf der Baustelle mit, gelten sie unter Umständen als arbeitnehmerähnlich tätig und stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Bauvorhaben anmelden
Wer privat baut und Helferinnen und Helfer einsetzt, gehört zur Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Private Bauherrn müssen ihr Bauvorhaben bei der BG BAU anmelden. Für die gesetzliche Unfallversicherung der Helferinnen und Helfer zahlen sie Beiträge an die BG Bau.
Weitere Informationen zur Anmeldung des privaten Bauvorhabens gibt es unter www.bgbau.de/service/haeufig-nachgefragt/privates-bauvorhaben-anmelden.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen statt der BG Bau die Unfallkasse zuständig sein kann: Das ist bei öffentlich geförderten Bauvorhaben, beispielsweise im sozialen Wohnungsbau, oder bei kurzfristigen Baumaßnahmen mit weniger als 40 Arbeitsstunden der Fall.
Wer ist versichert?
Versichert sind private Helferinnen und Helfer bei typischen Bauarbeiten. Dazu zählen Neubau-, Umbau- und Ausbauarbeiten sowie Dach-, Maurer-, Maler- oder Installationsarbeiten, Abbruch- und Erdarbeiten sowie die Vorbereitung, Erschließung und Gestaltung des Grundstücks, wenn diese über reine Gefälligkeitsleistungen hinausgehen.
Nicht automatisch versichert sind die privaten Bauherrn selbst sowie ihre mitarbeitenden Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner. Sie können sich jedoch freiwillig bei der BG Bau versichern.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Kommt es auf der Baustelle oder auf dem Weg von dort oder dorthin zu einem Unfall einer versicherten Person, übernimmt die BG Bau u. a. die Kosten für die medizinische Behandlung, Rehabilitation und Pflege. Auch Rentenleistungen können dazugehören. Sie löst die Haftpflicht privater Bauherrn gegenüber ihren privaten Bauhelfern ab, so dass diese vor möglichen Schadensersatzforderungen infolge eines Unfalls geschützt sind.
Die BG Bau empfiehlt privaten Bauherrn, sich bereits vor Beginn der Arbeiten über den Versicherungsschutz zu informieren und Helferinnen und Helfer frühzeitig anzumelden.